Die Hoffnung stirbt zuletzt…

In den letzten Wochen haben wir alles versucht, um Unterstützung im Kampf gegen den Ausverkauf unseres Hauses zu finden. Wir haben viele neue Bekanntschaften gemacht, mit Betroffenen aus anderen Häusern und Bezirken zusammen demonstriert, gefeiert und mit vielen engagierten PolitikerInnen diskutiert. Unser ausdrücklicher Dank geht an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben.

Vorkaufsfrist Ende: Montag 20.05.19 23:59 Uhr

Jetzt, einen Tag bevor die Frist für den Vorkauf unseres Hauses abläuft, ist eine fast schon gespenstische Ruhe vor dem Sturm eingekehrt. Alles was uns nun noch bleibt, ist darauf zu hoffen, dass doch noch eine Lösung für den Vorkauf gefunden wird. Für uns heißt das jetzt „Abwarten und Tee trinken“.

Neues vom Investor

Unterdessen hat sich unser potenzieller neuer Eigentümer – Round Hill Capital – gegenüber dem Tagesspiegel dazu geäußert, was die global operierende  Londoner Investmentfirma mit unserem Haus vor habe, wenn der Deal wie geplant über die Bühne liefe.

Man habe kein interesse daran, das Haus zu modernisieren oder die Wohnungen in Eigentum umzuwandeln, so lässt uns deren Vertreter David O’Brien über die Presse wissen. Das Dachgeschoss böte allerdings „Potenzial für weitere Wohnungen.“

Die geneigte LeserIn und potenziell betroffene BestandsmieterIn fragt sich da allerdings spontan, für wie beschränkt man sie wohl halten muss, um zu glauben, sie ginge solchen PR-Verlautbarungen auf den Leim?

Reichtum muss sich lohnen!

Wir wissen mittlerweile dass der Kaufpreis für das Haus so hoch war, dass eine Weiterführung der bisherigen Mietverhältnisse ohne deutliche Aufwertung selbst für die städtische WBM ohne Zuschuss des Landes Berlin ein Verlustgeschäft darstellen würde.

Nun ist RHC allerdings keine kommunale Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche zumindest einem Mindestmaß an staatlichen Auflagen zum Erhalt der sozialen Strukturen unterliegt, sondern ein kapitalistisches Unternehmen, dessen einziges und klar erklärtes Ziel es ist, für seine Investoren Renditen aus Geldanlagen zu erwirtschaften.

„Our focus on residential investments has allowed us to capitalise on attractive core residential market dynamics and gain exposure to structurally undersupplied markets with strong fundamentals. Round Hill invests in a wide range of residential investment strategies, ranging from residential acquisition for yield to residential development for sale.“ (->Link)

Wie die Firma dieses Geschäftsmodell mit den Aussagen ihres Vetreters unter einen Hut zu bringen gedenkt, würde uns natürlich brennend interessieren. Allerdings hat Mr O’Brien unser Angebot bisher nicht wahrgenommen, sich dazu schriftlich gegenüber allen BewohnerInnen zu äußern.

(Wir wissen natürlich nicht, aus welchem Grund David O’Brien es vorzog, lediglich einer asgewählten Handvoll MieterInnen durch die Hausverwaltung ausrichten zu lassen, sie mögen sich doch persönlich mit ihm in Verbindung setzen. Und selbstverständlich läge uns nichts ferner, als dahinter einen gezielten Versuch der Spaltung unserer Hausgemeinschaft zu vermuten.)

Milieuschutz, Schmilieumutz…

Bereits vor einer Woche hatte sich Mr O’Brien zu einer Frage der Tagesspiegel-Journalistin schon dergestalt geäußert, dass man die Mieten ja gar nicht erhöhen dürfe, wenn das Gesetz es nicht zulasse. Genau so gut hätte er allerdings erklären können, dass es ja nicht regnen könne, solange kein Wasser vom Himmel fiele.

Was er dabei natürlich nicht erwähnte, ist die traurige Tatsache, dass selbst die Auflagen zum Millieuschutz die MieterInnen nicht davor bewahren, die Kosten für Modernisierungen auf einen „zeitgemäßen Stand“ auf ihre Mieten umgelegt zu bekommen. Als gängige Praxis bei Zwangssanierungen hat sich unter den kommerziellen Vermietern ohnehin eingebürgert, schon mal mit den Bauarbeiten anzufangen, und dann erst über langwierige Gerichtsverfahren, und mit viel teuer bezahlter Expertise, klären zu lassen, wo da eigentlich der „aktuelle Stand“ zu verorten sei, und welche Maßnahmen zu dessen Herstellung nun legitim wären und welche nicht. Eventuelle Bußgelder lassen sich natürlich auch betriebswirtschaftlich einpreisen. Finanzmarktakteure die etwas auf sich halten, legen für sowas auch schon mal  eigene Fonds an.

Der Gesetzgeber, unter verantwortungsbewusster Führung von Frau Dr. Merkel und ihrer von christlicher Nächstenliebe getriebenen Unionsfraktion im Bundestag, hat zudem – unter tatkräftiger Beteiligung der Immobilienlobby – dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse zwar vom ewigen Juniorkoalitionspartner SPD als springender Tiger angepriesen wurde, aber letztendlich nur noch als schicker Bettvorleger im Bürgerlichen Gesetzbuch gelandet ist.

Thank goodness, we’ve got Ausbaupotenzial!

Eine kurze (nicht repräsentative) Erhebung zu den Angeboten an Luxus-Penthousewohnungen auf den Dächern von Altbauten in Friedrichshain lässt uns immerhin vermuten, dass RHC mit dem Bau und Verkauf derselben auf ca. 400 m² Dachgeschossfläche nach Abzug der Kosten durchaus zwei bis drei Millionen Euro Gewinn machen könnte. Das Gute daran (für die Investoren) wäre, dass einer solchen Form der Privatisierung von Wohnraum keinerlei gesetzliche Hürde im Wege stünde. Streng genommen würde es sich beim Bau von schicken Penthäusern mit Blick über die Dächer von Berlin nicht um Umwandlungen handeln, denn es würde ja der viel gepriesene neue Wohnraum geschaffen, den die Stadt so dringend benötigt. Die Bezirksämter müssten das im Milieuschutzgebiet natürlich erst genehmigen, sind aber ohnehin dazu angehalten, den Neubau von Wohnungen nach Kräften zu ermöglichen.

Dass es mit sozialer Erhaltung nichts zu tun hätte, wenn man einer Hausgemeinschaft mit vorwiegend normal- bis geringverdienenden BewohnerInnen ein paar MillionärInnen aufs Dach setzte, die sich Luxus- Penthäuser leisten können, muss man ja nicht weiter ausführen. Die Errichtung einer ein- bis zweijährigen Dauerbaustelle direkt über unseren Köpfen würde aber sicherlich Opportunitäten eröffnen, um schon mal die ein- oder andere low-performance-MieterIn zum Umzug in irgendein Ghetto am Stadtrand zu veranlassen, die frei werdende Wohnung dann mal ordentlich auf den „aktuellen Stand“ zu bringen, und sie dann aufgewertet und ganz legal um bis zu 10% über der ortsüblichen Vegleichsmiete für Wohnungen mit ähnlich „aktuellem“ Standard auf dem freien Wohnungsmarkt neu zu vermieten.

Finally: Geld => mehr Geld

Und nach sieben Jahren Sperrfrist im Millieuschutzgebiet dürfte RHC dann – ebenfalls ganz legal – auch endlich tun, was man in der Vergangenheit schon getan hat und stolz vom Chef verkünden ließ:

„Unsere Investoren schätzen besonders den Mehrwert, den wir ihnen in Bezug auf den deutschen Immobilienmarkt als Immobilien- und Asset Manager bieten können. Und der aktuelle Verkauf des Berliner Wohnimmobilien-Portfolios unterstreicht einmal mehr diese Expertise“, erklärt Michael Bickford, Gründer und CEO von Round Hill Capital.

[…]

„Wir sehen uns in Deutschland sehr gut aufgestellt, um die günstigen Fundamentaldaten auch weiterhin dazu zu nutzen, attraktive Immobilien zu kaufen, diese erfolgreich aufzuwerten und sie anschließend gewinnbringend zu veräußern“ (-> Link)

So, David – If you’re reading this? You know how to reach us.